Wer in Deutschland lebt und arbeitet, ist normalerweise gesetzlich krankenversichert. Neunzig Prozent der Bevölkerung sind in der Gesetzlichen Krankenversicherung und bezahlen jeden Monat einen bestimmten Beitrag in die Krankenversicherung ein. Dieser Beitrag richtet sich nach der Höhe des Monatseinkommens. Einen Teil bezahlen Sie, den anderen Teil Ihr Arbeitgeber. Wenn Sie krank werden oder einen Unfall haben und sich beim Arzt oder im Krankenhaus behandeln lassen, trägt die Gesetzliche Krankenversicherung – bis auf die gesetzlichen Zuzahlungen -die Kosten der Behandlung. Wenn Sie wegen einer Erkrankung nicht arbeiten können, zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber auch Ihr Einkommen für sechs Wochen weiter.
Bestimmungen über Leistungen, Beiträge, Überweisungen zu anderen Ärzten können sich ändern. Die Krankenkasse, bei der man versichert ist, gibt über die aktuellen Entwicklungen Auskunft.
Weiter zu