Die Anforderungen der Hebammenberufs leiten sich aus den gesetzlichen Bestimmungen und den gesellschaftlichen Anforderungen ab.
Der gesetzliche Rahmen für die berufliche Tätigkeit der Hebammen wird von einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen bestimmt.
In NRW geschieht das durch das Landeshebammengesetz LhebG und die Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger HebBo NRW. Auskunft erteilt allgemein das zuständige Landesministerium (MAGS NRW), siehe >>> Link
Über die Fortbildungspflicht informiert eine Evaluationsbroschüre des Ministeriums,
die unter >>> Download PDF aus dem Internet runtergeladen kann (Stand: Mai 2007).